Sie möchten vermieten, aber der Energieausweis fehlt noch? Dann wird aus einem kleinen Dokument schnell ein echter Zeitfaktor im Vermietungsprozess.
Der Energieausweis ist bei der Vermietung in vielen Fällen verpflichtend und gehört zu den wichtigen Unterlagen Ihrer Immobilie. Century 21 Homes & Castles Sulzbach unterstützt Sie dabei, den Energieausweis schnell, unkompliziert und passend für Ihr Objekt zu organisieren. Wir begleiten die Abstimmung, erklären Ihnen die nächsten Schritte und helfen dabei, dass alle erforderlichen Angaben rechtzeitig vorliegen. So vermeiden Sie Verzögerungen bei der Vermarktung und treten gegenüber Interessenten von Anfang an professionell auf. Für Sie bedeutet das weniger Aufwand und mehr Sicherheit bei der Vermietung in Sulzbach und Umgebung.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Energieausweis professionell organisiert
Sie müssen sich nicht selbst durch Vorgaben, Ansprechpartner und Abläufe arbeiten. Wir begleiten den Prozess und sorgen für eine klare Umsetzung. - Rechtssicher vermieten mit vollständigen Unterlagen
Sie starten mit allen wichtigen Dokumenten in die Vermarktung und vermeiden unnötige Unsicherheiten im Ablauf. - Schneller online mit Ihrer Immobilie
Wenn der Energieausweis frühzeitig geregelt ist, kann Ihre Vermietung ohne vermeidbare Verzögerungen starten. - Seriöser Auftritt gegenüber Interessenten
Vollständige Objektunterlagen schaffen Vertrauen und zeigen, dass Ihre Vermietung professionell vorbereitet ist. - Betreuung in Sulzbach und Umgebung
Ob Sulzbach, Saarbrücken, Friedrichsthal, Dudweiler oder St. Ingbert – Sie profitieren von regionaler Unterstützung und kurzen Wegen.
Energieausweis ohne Umwege erledigen
Lassen Sie Ihren Energieausweis jetzt professionell begleiten und starten Sie entspannt in die Vermietung.
Der Energieausweis - auf dem neuesten Stand!
Wichtig zu wissen: Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist, behandelt die aktuellen Regelungen zum Energieausweis. Sowohl das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) als auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) verlieren damit ihre Gültigkeit. Alle geltenden Anforderungen an den Energieausweis sind als Zusammenführung der alten Verordnungen im GEG geregelt. Dort befinden sich Regelungen zur notwendigen energetischen Qualität einer Immobilie und zum Einsatz von erneuerbaren Energien.
Folgendes ist nun ebenfalls zu beachten:
- es ist verpflichtend, die Klimawirkung der Immobilie kenntlich zu machen. Dies sollte anhand der Daten zum Primärenergiebedarf oder dem Primärenergieverbrauch zur Emission von CO2 im Energieausweis zu sehen sein
- auch Immobilienmakler müssen nun genau wie Verkäufer und Vermieter von Immobilien den Energieausweis vorlegen
- wird ein Ein- oder Zweifamilienhaus gekauft, der Kaufvertrag unterschrieben und der Energieausweis vorgelegt, ist es anschließend für den Käufer verpflichtend, an einem nach §80 Abs. 4 GEG kostenlosen Beratungsgespräch teilzunehmen, bei dem alle Themen rund um den Energieausweis detailliert besprochen und die Möglichkeiten zur Modernisierung von Immobilien erörtert werden
- bevor der Auftrag für die Sanierung eines Hauses abgeschlossen wird, sind auch die Eigentümer zur Teilnahme an einem Energieberatungsgespräch mit einem zertifizierten Berater oder einer zur Ausstellung des Energieausweises berechtigten Person verpflichtet. Das beauftragte Sanierungsunternehmen sollte den Auftraggeber in Kenntnis über diese notwendige Beratung setzen.